Schutz für Menschen im Fokus der Öffentlichkeit

28.6.2019 –www.polizei-beratung.deEine Information der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Beleidigungen, Bedrohungen und Anfeindungen im Netz können jeden und alle treffen. Es genügt mitunter eine kontroverse Meinung, das Aussehen oder die Religionszugehörigkeit, damit andere Hassbotschaften verbreiten. Doch gegen Hate Speech lässt sich vorgehen – und Hassreden lassen sich auch strafrechtlich verfolgen. Hier geben wir Tipps, wie jeder als Zeuge von Hass im Internet tätig werden kann. Gerade Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, brauchen bei Anfeindungen im Internet oder im realen Leben einen besonderen Schutz. Wir informieren, welche Schritte jeder für seine Sicherheit einleiten kann.

Auch Mitarbeitende in Behörden und anderen Einrichtungen mit Kundenaufkommen können Opfer von verbaler und körperlicher Gewalt werden. Wie sich Beschäftigte bei einem Ernstfall auch außerhalb ihrer Arbeitsstelle verhalten können, erklären wir ebenfalls. Schauen Sie auch in die weiterfühenden Links im Text

Auf Hass im Netz reagieren

Nicht nur im direkten Umgang, sondern insbesondere auch im Internet nimmt Hass auf Menschen oder ganze Menschengruppen oft grausame Formen an. Und es entsteht der Eindruck, dass Hassbotschaften, extremistische Parolen oder Beschimpfungen, die online und in der Regel anonym geäußert werden, hingenommen werden müssen. Doch viele Äußerungen sind nicht nur menschenverachtend, sondern auch strafbar. Deswegen sollten auch Zeugen von verbaler Gewalt im Netz auf solche Inhalte konsequent reagieren.

Beschimpfungen oder beleidigende Kommentare sind aber fehl am Platz. Das aktiviert und provoziert neben den Tätern auch andere Nutzer. Vielmehr geht es darum, den Hassrednern argumentativ den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das gelingt am ehesten mit sachlichen Argumenten.

So reagieren Sie als Zeuge auf Hasskommentare im Netz:

Sprechen Sie denjenigen direkt an, der den Kommentar gepostet hat. Fragen Sie nach, warum solche Kommentare sein müssen. Verlangen Sie gegebenenfalls nach Beispielen und Fakten für Äußerungen. Argumentieren Sie sinnvoll gegen die Hasskommentare. Sie können auch Quellen für Ihre Argumente anführen. Wenn Sie unsicher sind, ob die Kommentare nicht bereits strafbar sind, können Sie diese einfach melden. Dies ist bei der Internetbeschwerdestelle unter www.internet-beschwerdestelle.de/de/index.html oder unter hotline@jugendschutz.net problemlos möglich.

Mehr Tipps gegen Hass im Netz …

Interaktives Video über Hass im Netz

Tipps für Opfer von Hasskriminalität

Sicherheit für Personen im Fokus der Öffentlichkeit

Menschen, die durch ihre Arbeit, ihr persönliches oder ehrenamtliches Engagement oder ihr künstlerisches Schaffen stark in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung rücken, können durch ihr Tun stark polarisieren. Das bringt Konflikte mit sich, die auch immer öfter über das Internet ausgetragen werden. Mitunter werden auch Straftaten gegen diese in der Öffentlichkeit stehenden Personen verübt. Das zeigen nicht nur aktuelle Fälle. Durch ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein können sie einen wichtigen Beitrag zur eigenen Sicherheit leisten.

So können beispielsweise öffentliche Auftritte im Vorfeld mit allen Verantwortlichen besprochen werden, vorliegende Sicherheitsmaßnehmen und der Einsatz von Sicherheitskräften vor Ort abgeklärt werden. Auch das Umfeld, wie Familie, Bekannte oder Mitarbeitende können entsprechend sensibilisiert werden. Den Betreffenden sollte keine Angst gemacht werden, sondern um mehr Aufmerksamkeit im Alltag gebeten werden. Grundsätzlich sollten auch Personen, die in der Öffentlichkeit auftreten, zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet sein. Das schützt zusätzlich auch vor Datenmissbrauch durch Fremde.

Weitere Empfehlungen der Polizei:

Wer Drohbotschaften erhält, sollte diese ernst nehmen und die Polizei verständigen. Werden Sie im Internet bedroht oder beleidigt, sichern Sie die Beiträge, z.B. indem Sie die betreffende Internetseite mit Ihrem Smartphone abfotografieren oder einen Screenshot machen. Leiten Sie Drohungen nicht weiter, die Sie per Mail oder Messenger erhalten. Lassen Sie diese von der Polizei sichern.

Informationen zum Schutz

Schutzempfehlungen für Behördenmitarbeiter

Beschäftigte in Behörden, öffentlichen Einrichtungen und anderen Stellen mit Kundenverkehr haben es in ihrem Arbeitsalltag immer wieder mit Personen zu tun, die ihr Anliegen aggressiv vorbringen oder schlimmstenfalls mit Gewalt durchsetzen wollen. Und nicht nur dort. Vereinzelt werden sie auch nach Arbeitsende und außerhalb der Arbeitsstelle von Kunden abgepasst oder angesprochen. Im Faltblatt „Wie Sie sich vor Übergriffen Ihrer Kunden schützen“ gibt die Polizei wichtige Verhaltensempfehlungen für solche Situationen.

Verhaltensempfehlungen der Polizei:

Machen Sie sofort und unmissverständlich klar, dass Sie nur zu Ihren Arbeitszeiten an Ihrem Arbeitsplatz zu sprechen sind. Lassen Sie sich nicht auf ein Gespräch ein. Informieren Sie die Dienststelle und Ihr privates Umfeld von solchen Vorfällen. Alarmieren Sie die Polizei unter 110, wenn Sie sich bedroht fühlen. Machen Sie andere Personen in der Umgebung auf Ihre Situation aufmerksam.

Faltblatt mit Schutzempfehlungen

Bilder: no-hate-speech.de, Peter Weidemann über pfarrbriefservice.de