Selbst hergestellte Schutzmasken – der sichere und richtige Umgang

27.4.2020 – Seit heute ist es auch in Nordrhein-Westfalen pflicht, beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und überall dort, wo man den notwendigen Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, eine Schutzmaske zu tragen. Dazu können sowohl dafür vorgesehene Einmalmasken aus dem Handel verwendet werden, als auch selbst hergestellte Stoffmasken oder sogar ein einfaches Tuch, das vor Mund und Nase gebunden wird.

Ganz wichtig ist in jedem Fall, dass trotz Maske die bisher vorgeschriebenen Regeln unbedingt weiter eingehalten werden müssen. Dazu zählen der Sicherheitsanstand zu anderen Personen von mindesten 1,50 m, besser jedoch 2 m und das richtige Husten und nießen (Nießetikette)!

Personen, die eine entsprechende selbstgenähte Maske tragen möchten, sollten unbedingt folgende Regeln berücksichtigen:

Bitte beachten Sie auch, dass solche einfachen Masken (sowohl gekaufte als auch selbst hergestellte) den Träger nicht vor Ansteckung schützen! Diese Masken verringern u.U. die Wahrscheinlichkeit, andere durch Tröpfcheninfektion anzustecken, aber auch hierfür gibt es keinen vollständigen Schutz. Deshalb ist es unbedingt notwendig, alle anderen Sicherheitsregeln weiterhin einzuhalten!

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/atemschutzmasken-103.html