Stadt Bornheim: Keine Beiträge für Kitas und Hallenutzung – Hilfen für Unternehmen – Verbot aller Veranstaltungen und Versammlungen!

Bornheim erhebt während Corona-Pandemie keine Beiträge für Kitas

Hallennutzungsgebühren werden ausgesetzt und Hilfen für Unternehmen vermittelt

20.3.2020 – Die Vorsitzenden aller im Rat vertretenen Fraktionen und Bürgermeister Wolfgang Henseler haben sich darauf verständigt, dass die Stadt Bornheim während der Corona-Pandemie auf die Elternbeiträge verzichtet, die ab Schließung der Kitas, OGS und Tagespflegestellen bis zum Ende der Maßnahme zu zahlen sind. Eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung wird von der Verwaltung vorbereitet.

Auch Hallennutzungsgebühren für die Vereine werden in diesem Zeitraum nicht erhoben.

Zugleich bietet die städtische Tourismus- und Wirtschaftsförderung allen Unternehmen ihre Hilfe an und vermittelt gern Angebote zur Unterstützung. Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und Unterstützungen des Bundes und des Landes NRW findet man gebündelt unter: www.bornheim.de/wirtschaftsfoerderung. Steuerpflichtige, die durch die aktuelle Situation in finanzielle Engpässe geraten, können sich an die Stadtverwaltung wenden, um eine Stundung ihrer Steuerzahlung zu beantragen.

Mit diesen Maßnahmen sollen in der aktuellen außergewöhnlichen und schwierigen Situation Familien, Ehrenamtliche und Unternehmen entlastet werden. So stellt das Betretungsverbot für Kitas und Schulen, das seit Montag gilt, viele Eltern vor die Herausforderung, eine angemessene Betreuung sicherzustellen. Dies ist möglicherweise auch mit Einkommenseinbußen oder zusätzlichen Kosten verbunden, zum Beispiel wenn das Problem durch Arbeitszeitverkürzung oder einen Babysitter gelöst wird. Besonders diese Familien sollen durch den Verzicht auf die Kita- und OGS-Beiträge entlastet werden. Ausgenommen von der Regelung sind Beiträge von Eltern in gesellschaftlich notwendigen Schlüsselpersonen, deren Kinder nach wie vor in ihren Einrichtungen betreut werden. Den Vereinen möchten Verwaltung und Politik ebenfalls schnell und unbürokratisch helfen, damit die ehrenamtliche Arbeit durch die Situation nicht noch weiter belastet wird. Auch kleine und mittelständische Unternehmen, denen häufig personelle Kapazitäten fehlen, um Hilfsprogramme infolge der Corona Pandemie zu überblicken, sollen unterstützt werden. Die Bornheimer Wirtschaftsförderung übernimmt hier eine Lotsenfunktion, um die wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen beherrschbar zu machen.

Alle Veranstaltungen und Versammlungen per Verfügung verboten!

18.3.2020 – Wir bedauern die notwendig gewordene Absage aller Veranstaltungen für die nächste Zeit zutiefst. Per Vorgabe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bornheim ist aktuell und verbindlich verfügt worden, alle geplanten Veranstaltungen, auch kleinere, bei der meherere Menschen zusammen kommen, aufgrund der aktuellen Lage abzusagen, Geschäfte für den nicht alltäglichen notwendigen Bedarf zu schließen und jede Versammlung, ob öffentlich oder privat, zu unterlassen.

Die Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung ergibt sich aus § 75, Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 IfSG.

Verfügung vom 18.3.2020 zum Herunterladen …

Bitte halten Sie sich ganz dringend an diese Vorgaben! Nur so kann vermieden werden, dass sich die Pandemie unkontrolliert ausbreitet! Und nur so kann vermieden werden, dass von staatlicher Seite Ausgangssperren verhängt werden! Übernehmen Sie Verantwortung – für sich, und vor allem für andere!

Wir hoffen, mit dieser Absage auch unseren Beitrag dazu zu leisten, die weitere Verbreitung des Virus aufzuhalten oder doch zumindest zu verlangsamen. Wir bedanken uns herzlich bei allen Organisatoren, Mitwirkenden und den Interessenten für ihr Verständnis.

14.3.2020 / 20.3.2020 – Inzwischen hat auch das Erzbistum Köln reagiert und ab Sonntag, 15. März bis Weißen Sonntag, 19. April alle Gottesdienste abgesagt!

Information des Erzbistums Köln …

Offizielle Verfügung der Stadt Bornheim vom 18.3.2020

Stadt Bornheim setzt weitere Vorsorgemaßnahmen um

Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Stadt Bornheim zahlreiche Vorsorgemaßnahmen umgesetzt. Grundlage für die Entscheidungen sind die Erlasse des Landes NRW, die weitere kontaktreduzierende Maßnahmen vorschreiben. Diese gelten zunächst bis zum 19. April 2020 und können jederzeit verlängert werden. Bitte informieren Sie sich jederzeit und aktuell auf www.bornheim.de.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Bornheim vom 18. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen können Sie hier lesen.

Weitere Informatione auf der Homepage der Stadt Bornheim …

> Für akute Fragen zum Corona-Virus hat der Rhein-Sieg-Kreis hat ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist täglich zwischen 8 und 20 Uhr unter 02241 13-3333 erreichbar. Darüber hinaus gibt es unter 02241 13-3850 eine telefonische Ansage mit Hinweisen bei Sorgen um die eigene Gesundheit. Infos findet man auch online unter: www.rhein-sieg-kreis.de/corona

Die Verfügung als PDF herunterladen …