Selbst hergestellte Schutzmasken – der sichere und richtige Umgang
27.4.2020 – Seit heute ist es auch in Nordrhein-Westfalen pflicht, beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und überall dort, wo man den notwendigen Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, eine Schutzmaske zu tragen. Dazu können sowohl dafür vorgesehene Einmalmasken aus dem Handel verwendet werden, als auch selbst hergestellte Stoffmasken oder sogar ein einfaches Tuch, das vor Mund und Nase gebunden wird.
Ganz wichtig ist in jedem Fall, dass trotz Maske die bisher vorgeschriebenen Regeln unbedingt weiter eingehalten werden müssen. Dazu zählen der Sicherheitsanstand zu anderen Personen von mindesten 1,50 m, besser jedoch 2 m und das richtige Husten und nießen (Nießetikette)!
Personen, die eine entsprechende selbstgenähte Maske tragen möchten, sollten unbedingt folgende Regeln berücksichtigen:
- Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
- Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
- Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m, besser 2 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
- Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
- Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
- Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
- Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
- Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
- Beim Absetzen der Maske sollte diese nur vorsichtig an den Bändern bzw. Befestigungsgummis angefasst werden.
- Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
- Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
- Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
- Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden (gilt für gekaufte Masken).
Bitte beachten Sie auch, dass solche einfachen Masken (sowohl gekaufte als auch selbst hergestellte) den Träger nicht vor Ansteckung schützen! Diese Masken verringern u.U. die Wahrscheinlichkeit, andere durch Tröpfcheninfektion anzustecken, aber auch hierfür gibt es keinen vollständigen Schutz. Deshalb ist es unbedingt notwendig, alle anderen Sicherheitsregeln weiterhin einzuhalten!
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html
https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/atemschutzmasken-103.html