Pfarrgemeinderat- und Kirchenvorstandswahlen im Seelsorgebereich

Am 8. und 9. November finden in unserem Seelsorgebereich Bornheim – an Rhein und Vorgebirge die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und auch zu den Kirchenvorständen (KV) statt.

Bei den Wahlen zum PGR können Sie Ihre Stimme in jedem der Wahllokale im Seelsorgebereich abgeben. Sie sind also nicht auf die Wahlzeiten an Ihrem Wohnort beschränkt.
Die Auszählung der Stimmen und anschließende Bekanntgabe des Ergebnisses finden am 9. November um ca. 13.00 Uhr im Roisdorfer Pfarrheim statt.

Ab sofort kann für die PGR-Wahl auch die Briefwahl beantragt werden.
Briefwahlunterlagen können im Pfarrbüro in Bornheim bis spätestens 3.11. angefordert werden. Ein Vordruck zur Beantragung von Briefwahlunterlagen steht im Internet zur Verfügung:
https://www.dioezesanrat.de/fileadmin/user_upload/PGR-Wahl_2025/Formulare/druckvorlage-formblatt-5.pdf.
Es reicht auch eine formlose schriftliche Benachrichtigung an
pfarrbuero.bornheim@erzbistum-koeln.de.
Vom Pfarrbüro werden dann die Unterlagen per Post versandt. In der Wählerliste wird gekennzeichnet, dass eine Wahl im Wahllokal nicht mehr möglich ist, wenn Briefwahl beantragt wurde.