Jugendsozialstelle
Young Brenig
Die Jugendsozialstelle „Young Brenig“ ist die zentrale Koordinations- und Anlaufstelle für die Jugendarbeit in der Gemeinde Brenig. Sie unterstützt Initiativen der Breniger Jugendgruppierungen wie z.B. die Leiterrunde Brenig. Ebenso koordiniert die Jugendsozialstelle Veranstaltungen und die Ausbildung und Fortbildung der Jugendlichen im Bereichen der Jugendarbeit.
Die Jugendsozialstelle befindet sich im Pfarrhaus in der Haasbachstrasse 3 in Brenig, direkt gegenüber dem Pfarrheim.

Adresse:
Young Brenig,
Haasbachstraße 3
53332 Bornheim-Brenig
Mobil: 0151 / 100 483 69
E-Mail: youngbrenig@sanktevergislus.de
Young Brenig in den sozialen Netzwerken
Veranstaltungshinweise der Jugendsozialstelle
Termin Informationen:
- So.12Jan.202512:00 UhrPfarrkirchen in den Bornheimer und Alfterer Seelsorgebereichen
Krippensonntag in Bornheim und Alfter
Gemeinsamer Krippensonntag im Kreisdekanat Rhein-Sieg linksrheinisch. In Bornheim, Alfter, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal und Wachtberg sind die Kirchen zur Besichtigung der Krippen geöffnet von 14 bis 17 Uhr.
Damit bietet sich Gelegenheit, in den katholischen Kirchen der Umgebung „Kreppches ze luure“.
Von der kleinen Hauskrippe bis zu lebensgroßen Figuren gibt es eine beeindruckende Vielfalt von Krippen. Manche Krippe wird jedes Jahr gleich aufgebaut, andere überraschen den Besucher mit täglich wechselnden Details.
Große Krippenlandschaften finden sich z. B. in Rheinbach (St. Martin), in Niederbachem (St. Gereon) und in Roisdorf (St. Sebastian).
Wer sich vorab informieren möchte, kann in den Krippenführern unter
www.kath-rhein-sieg-linksrheinisch.de/service/krippenfuehrer
Einzelheiten zu jeder Krippe nachlesen. Aktuelle Hinweise sind dort ebenfalls zu finden.
Nachrichten und Neuigkeiten der Jugendsozialstelle:
- Welches Team wird Breniger Pubquizchampion 2026? Jetzt anmelden!

- Vüürjebirsch Alaaf! Die Karnevalszüge im Vorgebirge

- Weihnachtsausgabe 3/2025 des Evergislusboten

- Erzähltheater in der Bücherei jeweils am ersten Sonntag im Monat

- Evergislusbote 2/2025
